Rückblick: Defend Rojava

vom 01.02.2026

Vergangenen Sonntag nahmen sich knapp über 300 Menschen in Gera kraftvoll und unüberhörbar die Straße, um ihre Solidarität mit der Revolution in Rojava zum Ausdruck zu bringen, welche seit Anfang des Jahres von der sogenannten Übergangsregierung, mit ihr verbündete dschihadistische Milizen und dem türkischen Staat angegriffen wird. Die EU hingegen finanziert die Übergangsregierung mit mehreren hundert Millionen Euro.

Auch das zuletzt von den SDF mit der HTS-Regierung geschlossene Abkommen ist vage und brüchig:

Es äußert sich nicht zur Stellung der Frauen und auch die Belagerung Kobanês hält seitdem weiter an.

Gerade jetzt ist es daher wichtig, weiterhin den Druck hoch zu halten und sich weiterhin an Demonstrationen zu beteiligen:

Die Verteidigung der Errungenschaften der Revolution hat gerade erst begonnen!

In vielen Redebeiträgen wurde dabei nicht nur auf die Situation in Rojava aufmerksam gemacht, sondern auch das instrumentelle Verhältnis der westlichen Imperialmächte zu vermeintlichen “Verbündeten” kritisiert:

Waren die SDF noch für diese im Kampf gegen den IS zu gebrauchen, wurden sie jetzt genauso schnell fallen gelassen, nachdem sie ihre Funktion für „uns“ erfüllt haben.

Hieran zeigt sich, wie rassistisch und menschenfeindlich dieses Handeln ist, indem es als “fremd” markierte Personen nur nach deren Nützlichkeit Wert beimisst – oder eben nicht (mehr).

Die Polizei setzt jene Menschenfeindlichkeit seit jeher durch – auch an diesem Tag:

Schon bei der Auftaktkundgebung wurde gefilmt. Darauf angesprochen waren die Beamt*innen weder gewillt, einen Grund dafür zu nennen oder das Filmen einzustellen.

Der Grund wurde erst nach dem Ende der Demonstration ersichtlich, als die Bullen begannen, alle Menschen, die YPG/YPJ-Fahnen getragen hatten, im Bahnhofsgebäude zu kontrollieren – auch Familien mit Kindern.

Dieses Handeln entbehrte dabei angesichts einschlägiger Urteile1 zum Zeigen dieser Fahnen jeder Grundlage und war offensichtlich nur ein Vorwand, um gegen politisch aktive migrantisierte Personen vorzugehen, diese einzuschüchtern und letztlich zu kriminalisieren.

Gleichzeitig wurde gegenüber der Presse verlautbart, die Demo sei “ohne Zwischenfälle” verlaufen – eine offensichtliche Lüge.

Nachtrag

Später wechselten die Bullen ihre Strategie und faseln nun irgendetwas davon, dass YPG/YPJ weiterhin in einer Übersicht verbotener PKK-Symbole aufgeführt würden. Hierbei sei der Kontext der Symbole entscheidend, Thüringen habe noch keine Rechtsspechung dazu und deshalb bestehe angeblich ein Anfangsverdacht einer Straftat (Bla, Bla).

Das Wort „Kontext“ wird hier bewusst vage und irreführend verwendet. YPG/YPJ-Symbole können nämlich nur dann als illegal bewertet werden, wenn ein Bezug zur verbotenen Organisation (hier: PKK) vorliegt. Dies war bei der Demo nicht der Fall; das einzige Mal, dass die PKK überhaupt erwähnt wurde, war in der Durchsage zu Beginn der Veranstaltung, in der auf das PKK-Verbot hingewiesen wurde.

Und selbst der Bundesregierung fallen keine Gründe ein, welche YPG und YPJ kriminalisieren würden:

Die PYD und die YPG selbst unterliegen in Deutschland keinen vereinsrechtlichen Beschränkungen. Dies gilt auch für ihre Symbolik.

Hier wurden also Maßnahmen durchgeführt, die rechtlich keine Chance auf Erfolg haben – der „Kontext“ wird einfach so erweitert, wie es der Staatsmacht gerade passt, um gegen Unschuldige, denen sie sonst nicht habhaft werden kann, vorzugehen.

Dass die Polizei zunächst angab, die Demo sei störungsfrei verlaufen, schwächt zudem die jetzt eingeschlagene Argumentation, weil sie damit zugegeben wird, dass es auf der Demo nie einen „Kontext“ gegeben hat, der die Kriminalisierung der gezeigten Fahnen rechtfertigen könnte. Auch die Bullen selbst also glauben nicht an ihren „Anfangsverdacht einer Straftat“.

Was am Sonntag passiert ist, ist das bewusste Betreten eines – wohlwollend gesagt – rechtlichen Graubereiches, um einen Grund dafür zu konstruieren, gegen als nicht Deutsch gelesene Menschen vorzugehen.

Selbst wenn die Verfahren später eingestellt oder die angezeigten Personen vor Gericht freigesprochen werden: die Einträge in Verfassungsschutz-Datenbanken sind dann schon längst geschrieben und werden durch einen Freispruch auch nicht angetastet. Diese Einträge wiederum können dann genutzt werden, um Ablehnungen für Asylanträge oder die Aufhebung des Aufenthaltsstatus zu begründen. Ein prominentes Beispiel dafür ist Danial Bamdadi – bei ihm reichte es schon, Demos gegen rechts zu organisieren und zu besuchen, damit sein Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wurde. Die zuständige Behörde stützte sich dabei auf die dilettantische Arbeit des VS.

Gut erkennbar wurde am Sonntag also der gesellschaftliche, strukturelle Rassismus praktisch durchgesetzt, der den deutschen Staat trägt. Gekleidet wurde dies, wie so häufig, in den Mantel der Legalität.

Die Reaktion des Staatsapparates zeigt aber auch, wie wirksam unser Protest und wie notwendig es ist, weiterhin für Rojava auf die Straße zu gehen, denn:

Ihr kriegt uns nicht klein – Solidarität ist unbrechbar!

Beendet die Blockade von Kobanê!

Bijî Berxwedana Rojava!

Bijî Berxwedana YPG!

Bijî Berxwedana YPJ!

Jin, Jiyan, Azadî!

  1. Im verlinkten Artikel findet sich eine Liste zu den verschiedenen Gerichtsentscheidungen. Ausführlich zu derjenigen des OLG München äußerte sich 2020 die Rote Hilfe. ↩︎